2. BETR e.V.-Spendenturnier 2025
mit dem BETR e.V. und dem Kinderhospiz Löwenherz - Stützpunkt Lüneburg
Verbindliche Anmeldung
Es sind nur Anmeldungen für Gruppen (ab 6 Personen) möglich.
Weitere Informationen zur Startzeit und vieles weiteres erhalten die Mannschaften zeitnah vor dem Turniertag.
Teilnahmebedingungen und Spielablauf
Veranstalter und Spendenziel
Veranstalter des Spendenturniers ist der Bund ehemaliger Teamer Reinstorf e.V. (im Folgenden als BETR e.V. benannt). Die Spenden gehen vollständig an das Kinderhospiz Löwenherz - Stützpunkt Lüneburg.
Beginn
Alle Mannschaften können sich ab 12:00 Uhr in der Turnhalle einfinden. Beginn des Turniers ist 13:00 Uhr, bis dahin sollen die Mannschaften spielbereit umgezogen sein.
Fair Play
Die Entscheidungen der Schiedsrichter bzw. des Veranstalters ist bindend. Reklamationen sind ausgeschlossen. Beleidigungen, unangemessenes Verhalten oder ähnliches gegenüber der Schiedsrichter, Veranstalter, anderer Mannschaften oder Zuschauer*innen sind strengstens verboten und können zur Disqualifizierung der entsprechenden Mannschaft führen.
Spielmodus Spendenturnier
Die Paarungen der Teams wird am Tag des Turniers durch den Veranstalter ausgelost.
Gespielt wird in Teams mit jeweils 6 Personen, wobei es 5 Feldspieler und 1 Kapitän gibt. Die Spielzeit beträgt jeweils 7 Minuten. Sollte nach Ende der regulären Spielzeit kein Sieger feststehen, entscheidet nachfolgendes System:
- 1 Punkt pro Spieler im Spielfeld
- 1 Punkt pro Leben des Kapitäns
Sollte weiterhin ein Unentschieden zwischen den Mannschaften bestehen, wird so lange weiter gespielt, bis ein Team eine weitere Person eliminiert.
Auf die Gruppenphase folgt die KO-Runde. Hier gelten die gleichen Regeln, wie in der Gruppenphase.
Regelwerk Dodgeball
Gespielt wird mit 6 Personen pro Mannschaft. Während des Spiels wird mit normalen, für die Turnhalle geeigneten Sportschuhen gespielt. Es wird ein vom Veranstalter gestellter Ball verwendet. Eine Auswechslung während des Spiels durch Mannschaften mit mehr als 6 Teilnehmer*innen ist nicht erlaubt. Der Ball darf mit dem gesamten Körper berührt werden, ein Abwurfversuch ist aber nur mit den Händen geworfen gültig. Schießen des Balls in Richtung der Gegner ist unzulässig und kann durch den Schiedsrichter geahndet werden.
Eine Mannschaft aus 6 Spielern teilt sich auf in 5 Feldspieler und einen Kapitän, welcher hinter dem Feld der gegnerischen Mannschaft spielt. Zu Beginn des Spiels erhält jeder Kapitän einen Ball. Bevor die gegnerische Mannschaft abgeworfen werden kann, muss es einen Ballwechsel mit dem eigenen Team geben.
Wurde ein Spieler abgeworfen, so hat er das Spielfeld zu verlassen und sich auf die Seite seines Kapitäns zu begeben. Von hier aus kann er durch den Abwurf eines gegnerischen Spielers wieder in sein Spielfeld gelangen. Wird der letzte Feldspieler eines Teams abgeworfen, so hat sich der Kapitän in das Feld zu begeben. Im stehen im gesamten Spiel 3 Leben zu.
Besonderheiten:
- Treffer am Kopf zählen nicht als Abwurf. Beim absichtlichen Hinhalten des Kopfes liegt es im Ermessen des Schiedsrichters dem betreffenden Spieler eine Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholtem Verstoß kann der Spieler dem Platz verwiesen werden.
- Bälle, die vorher den Boden berührt haben, können keine Spieler mehr eliminieren.
- Wird nach dem Treffer eines Spielers der Ball durch den getroffenen Spieler oder einem seiner Mitspieler gefangen, so ist der Abwurf nicht gültig.
- Wird der Ball beim Abwurfversuch gefangen, so ist der Spieler raus, welcher geworfen hat.
- Beim ersten Hereinkommen des Kapitäns in das Spielfeld erhält er beide Spielbälle.
Siegerehrung
Insgesamt wird es zwei Siegermannschaften (Spiel- und Spendensieger) geben. Beide Mannschaften erhalten einen Preis. Als Spielsieger geht die Mannschaft hervor, welche das Finalspiel der KO-Phase für sich entscheidet. Als Spendensieger geht die Mannschaft hervor, welche am Ende des Turniers die meisten Spenden gesammelt hat. Hierzu zählen die Teilnehmerbeiträge und weitere Spenden, ausgenommen von der Wertung sind Beiträge, welche zusätzlich zu den Verzehrgutscheinen zum Erwerb von Speisen und Getränken verwendet wurden.
Teilnehmerbeitrag und Spenden
Der Beitrag pro Teilnehmer je Team liegt bei 10 €. Hierfür erhält jeder Teilnehmer einen Verzehrgutschein für ein Getränk und einen Snack. Am Tag des Turniers ist der Beitrag passend in bar beim Veranstalter abzugeben.
Weiterhin ist es möglich sich als teilnehmende Mannschaft ein Sponsoring durch Unternehmen, Privatpersonen, etc. zu organisieren und so einen Festbetrag oder einen Sponsoring je erzieltem Sieg oder Abwurf zu vereinbaren. Damit das Sponsoring in die Wertung zum Spendensieger eingeht, sind die erzielten Beiträge bis zu Turnierende dem Veranstalter vorzulegen bzw. eine schriftliche Bestätigung unter Angabe der Summe des Sponsors, dass die Beiträge zeitnah nachgereicht werden.
Datenschutzbestimmungen
Die/der Verantwortliche der Gruppe gibt für die Teilnahme die Daten zur Gruppe, die vollständigen Namen der Teilnehmer*innen und ihre/seine Kontakt-E-Mail-Adresse an.
Diese Daten werden von BETR e.V. ausschließlich zur Durchführung des XXL-Kicker Spendenturniers, insbesondere zur Benachrichtigung und Kontaktaufnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für die werbliche Ansprache genutzt. Teilnehmerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
BETR e.V. behält sich das Recht vor, in den Medien (z.B. Zeitung) und auf der eigenen Webseite sowie den Social-Media-Präsenzen des BETR e.V. über das Turnier, die teilnehmenden Gruppen inkl. deren Vertreter*innen, sowie die Gewinner*innen zu berichten bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen und deren Vertreter*innen sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt.
BETR e.V. beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des BETR e.V. hingewiesen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen (§ 762 BGB).